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Der Trainings- und Spielbetrieb wird ab 29.10.2020 eingestellt Das Vereinsheim ist geschlossen |
Vestia Top News
Angepasstes Hygienekonzept ab 18.6.2020
Organisatorische Hygienemaßnahmen
Ansprechpartner Senioren: Ansprechpartner Junioren:
Name : Andreas Weidner Name : Martin Hartmann
Mobil : 0178-2180926 Mobil : 0176-30566216
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit überprüft und um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert.
- Alle Mitglieder, Teilnehmende und Trainer sind auf die Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen über die Website, die Social-Media-Kanäle und per Aushang an der Außensportanlage Über den Knöchel hingewiesen. Etwaige Zuschauer werden vor Ort in die Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen eingewiesen.
- Anwesenheitslisten für Sportler, Trainer, Übungsleiter, Vorstand und Begleitpersonen sind vorbereitet und auszufüllen mit Name, Anschrift, Telefon-Nr., um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
- Die Sportanlage ist gemäß dem erstellten Plan unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meternzu betreten bzw. zu verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
- Sanitäranlagen dürfen nur einzeln betreten werden.
- Trainer wurden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen.
- Die Gruppengrößen sind gemäß den geltenden Vorgaben angepasst/verkleinert worden. Als empfohlene Maßgabe gilt eine Fläche von wenigstens 10m² pro Teilnehmenden.
- Zwischen den Trainingseinheiten ist eine Pause von mindestens 10 Minuten vorgesehen, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
Gäste und Zuschauer
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer, Eltern oder begleitenden Personen wird unter Einhaltung der Hygieneauflagen auf eine Personenanzahl von max. 100 Personen begrenzt. Zur Nachverfolgung werden die Kontaktdaten entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW, Stand 15.06.2020 festgehalten.
Benutzung der Umkleiden und Duschen
Dusch-, Wasch- und Umkleideräume dürfen von Personen die zu den Trainingsgruppen bis zu 30 Personen gehören in einer Gruppe von maximal 10 Personen genutzt werden. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m ist in dieser Gruppe nicht erforderlich. Erfolgt mehr als eine Benutzung der oben genannten Räume hat ein Reinigungsgang zwischen den Benutzungen zu erfolgen. Dieser Reinigungsgang ist von den entsprechenden Übungsleitern zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Vereinsgastronomie
In den Verkaufsräumen sind die Beschäftigten bei Kundenkontakt zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Kunden, die keinen Abstand von 1,5m zueinander einhalten, müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind. Speisen oder Getränke werden, soweit nicht ein Tisch innerhalb der Verkaufsräume genutzt wird, nur zur Mitnahme ausgegeben. Ein Thekenbetrieb findet nicht statt.
Allgemeine Rahmenbedingungen zum Trainingsbetrieb
- Bei jeglichen Krankheitssymptomen sind Trainern das Betreten der Sportstätte, die Leitung der Trainingseinheit sowie die Teilnahme an sonstigen Vereinsangeboten untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
- Jeder Teilnehmende bestätigen vor Beginn der Trainingseinheit dass keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen sowie dass kein Kontakt zu einer infizierten Person für mindestens zwei Wochen bestand.
- Trainer und Teilnehmende reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Trainingseinheit an. Vor der Anreise waschen Sie sich ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife.
- Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen. Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
- Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
- Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
- Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.
- Für das Training im Kontaktsport im Freien ist die maximale Gruppengröße von 30 Personen vorgeschrieben. Die Sporteinheiten sollten möglichst in gleichbleibender Besetzung stattfinden.
- Für das Training ohne Kontaktsport im Freien gewährleisten die Trainer, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
- Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung).
- Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden. Trillerpfeifen werden nicht genutzt.
- Geräteräume dürfen nur einzeln betreten werden, bzw. im Abstand von 1,50 m, wenn es die Fläche hergibt.
- Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem Trainer geschehen. Dies gilt auch für das Aufsuchen der Sanitäranlagen.